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KapitalanlagenImmobilienwissenBlog – Ab 2025: Klimageld-Auszahlung als Kompensation für CO2-Preis geplant

5. Juni 2024

Ab 2025: Klimageld-Auszahlung als Kompensation für CO2-Preis geplant

Der Bundesrat hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, die notwendigen Schritte zur Auszahlung des Klimageldes – als Ausgleich für den CO2-Preis – an Privatpersonen zu unternehmen. Die technischen und rechtlichen Grundlagen hierfür sollen noch innerhalb des laufenden Jahres etabliert werden, um die Auszahlungen ab 2025 zu gewährleisten.

Die Anhebung des CO2-Preises, die unter anderem mit einem Anstieg der Heizkosten verbunden ist (siehe Newsletter Februar), soll durch das Klimageld laut Koalitionsvertrag ausgeglichen werden. Die Entscheidung über die Auszahlung des Klimageldes lag zunächst beim Bundesfinanzministerium, welches die Beschlussfassung für eine spätere Legislaturperiode vorgesehen hatte.

Im Rahmen der Sitzung vom 22. März 2024 formulierte der Bundesrat eine Entschließung, die von der Bundesregierung verlangt, die Direktzahlungen ohne Beteiligung der Landesbehörden umzusetzen. Die Entschließung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet, die nun über die Umsetzung der Länderforderungen entscheiden wird, allerdings ohne feste Fristen.

Bereits zuvor hatten politische Akteure, Ökonomen und Verbraucherschützer eine zügige Einführung des Klimageldes gefordert, um den CO2-Preis zu kompensieren. Das Umweltbundesamt (UBA) betonte die Dringlichkeit der Einführung des Klimageldes.

Aus dem Verkauf der CO2-Zertifikate resultierten im Jahr 2023 Einnahmen in Höhe von etwa 18,4 Milliarden Euro, die in den Klima- und Transformationsfonds flossen, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Die gegenwärtige Nutzung der Einnahmen aus dem CO2-Preis umfasst aktuell noch die Förderung von Heizungen, Gebäudesanierungen und weiteren klimafördernden Maßnahmen.
Ein Systemwechsel, bei dem das Klimageld die aktuellen Förderungen ersetzen würde, steht zur aktuell noch zur Diskussion.

Das Klimageld soll einen finanziellen Ausgleich bieten und ist als Maßnahme zur Unterstützung von Haushalten mit niedrigeren und mittleren Einkommen konzipiert. Die genaue Ausgestaltung und Implementierung des Klimageldes wird von den Entscheidungen der Bundesregierung abhängen und ist aktuell Gegenstand von Abstimmungen.

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