Erbgemeinschaft Definition
Eine Erbengemeinschaft ist nach § 2032 BGB eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich die Erbschaft eines Verstorbenen antritt. Wenn eine Erbengemeinschaft Eigentümer von einer Immobilie wird, muss sie sich gemeinschaftlich über die Verwendung der Immobilie verständigen. Dementsprechend kann ein einzelner Miterbe nicht alleine über die geerbte Immobilie entscheiden.